Ihr gutes Recht: Autounfall – pochen Sie auf ihr Recht

Ronald WienerViele Menschen haben mangels Erfahrung keine Ahnung was und wieviel von der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall gefordert werden kann. Die Versicherer versuchen häufig, die Schadensregulierung ohne Rechtsanwälte und Privatgutachter abzuwickeln. Bedenken sie dabei: Die Haftpflichtversicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen und hat primär nur das Interesse, den Schaden für sich selbst möglichst gering zu halten.

Sie zeigen wenig Engagement, den Geschädigten über alle ihm zustehenden Schadenspositionen umfassend aufzuklären! Ich rate daher, bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall immer den Rat eines spezialisierten Anwaltes einzuholen. Sie zahlen dafür keine Rechtsanwaltskosten. Diese müssen durch die gegnerische Versicherung getragen werden! Verhandeln sie nicht allein mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und lassen sie diese nicht den Schadensachverständigen bestimmen. Ich empfehle vorab eine fachkundige Beratung. Denn, bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht auf

– einen Rechtsanwalt
– einen unabhängigen Gutachter (ab einer Schadenhöhe von ca. 800 Euro)
– die Auswahl der Reparaturwerkstatt.

Es gibt viele regulierbare Schadenspositionen, neben der Reparatur des Unfallwagens, die ein Fachanwalt genau kennt. Beispielsweise der verbleibende merkantile Minderwert Ihres Wagens, die Mietwagenkosten oder unter Umständen auch Verdienstausfall für unfallbedingt entgangenes Einkommen. Auch separat erlittene Sachschäden wie der Kofferrauminhalt, Navigationssystem, Brille, Kleidung, Hörgerät, Zahnimplantate etc. sind zu ersetzen. Im eigenen Ermessen des Halters liegt es auch, ob die Reparatur des Autos stattfinden soll, oder ob er sich die Reparaturkosten auszahlen lassen will. Nötig ist dafür ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag. Es ist auch immer wieder zu beobachten, dass beim Schmerzensgeld die von der Versicherung angebotene Zahlung ohne Anwalt im unteren Bereich der durch die Rechtsprechung zuerkannten Beträge liegt.

Rechtsanwalt Ronald Wiener, Magdeburg