Fälle von illusionärer Verkennung?

VerstandesamtZur rechten Zeit am rechten Ort das Richtige zu sagen, mag eine schwierige Angelegenheit sein. Vor allem Politiker stehen permanent unter dem Druck, angemessene Worte finden zu müssen. Wenn sie allerdings an notwendiger Stelle gar nichts sagen und sich im Nachhinein noch darüber aufregen, dass um sie herum unwidersprochen vor allem Falsches geredet wurde, dann müssen sie sich einer verstandesamtlichen Prüfung unterziehen.

Sören Herbst, Landtagsabgeordneter und Stadtrat für die Partei Bündnis 90/Die Grünen, beklagte sich kürzlich im Magdeburger Rathaus über Bürgermeinungen während einer Informationsveranstaltung in der Petri Kirche zur Flüchtlingssituation in der Stadt. Seiner Überzeugung nach hätten dortige Teilnehmer vor allem irrende Informationen weitergegeben, und sie seien in ihren Äußerungen vielfach von falschen Tatsachen ausgegangen. Solchen Meinungen müsse man konsequent entgegentreten. Jedoch war dem studierten Sozialwissenschaftler dieser Gedanke während der Bürgerversammlung nicht gekommen. Erst knapp eine Woche später forderte er vor den Stadträten ein offensives Informationsauftreten gegenüber Halbwahrheiten. Aus Sicht des Verstandesamtes erschließt sich nicht, warum Herr Herbst seine Haltung nicht in der Petri Kirche vertreten hatte, sondern erst im Rathaussaal. Außerdem fordert er von anderen ein Verhalten ein, das er selbst nicht leisten kann. Es muss vermutet werden, dass hier entweder das geistige Leistungsvermögen stark verzögert ist oder ein Fall illusionärer Verkennung vorliegt, bei dem reales und reflektiertes Geschehen nicht in Einklang gebracht werden können. Dem Betroffenen wird dringend geraten, sich einer verstandesamtlichen Prüfung zu unterziehen. Wiederholungen derartig kognitiver Beeinträchtigungen können hoch infektiös sein. Eine mögliche epidemische Ausbreitung muss von verstandeswegen amtlich verhindert werden.
i.A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat