Posttraumatische Verbitterungsstörung

VerstandesamtRegelmäßig nach Wahlen verzeichnet das Verstandesamt zunehmend Tendenzen traumatisierter Politiker. In sehr seltenen Fällen treten dabei sogar Depressionen auf. Mitunter sind solche Betroffenen nicht weiter politikverwendungsfähig. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, das in der Nachwahlbetreuung per Gesetz Verstandesbeamte dazu verpflichtet sind, amtlich die Verstandeskraft solcher politischer Funktionsträger, meist ausgeschiedene Amtsträger, zu begutachten und eine Prognose für mögliche Anschlussverwendungen aufzustellen.

Aufgrund der ausgesprochen hohen Anzahl ausgeschiedener Parlamentarier und noch zu erwartender scheidender Regierungsmitglieder wurde das Verstandesamt temporär personell verstärkt. Um den erforderlichen Aufgaben gerecht zu werden und um eine möglichst schnelle Aussage über die Integrationsfähigkeit von abgewählten Politikern ins normale Arbeitsleben gewährleisten zu können, stehen dem Verstandesamt nunmehr mehrere Psychiater und Psychotherapeuten für die Begutachtung zur Verfügung. Nach einer ersten verstandesamtlichen Einschätzung konnten bei den meisten untersuchten ehemaligen Abgeordneten keine schwerwiegenden Depressionen festgestellt werden. Dennoch wurde bei nahezu 100 Prozent der Betroffenen eine posttraumatische Verbitterungsstörung diagnostiziert. Es gilt nun, herauszufinden, ob die Verbitterung ursächlich auf nicht-angemessene Verdrängungsmechanismen zur politischen Konkurrenz oder auf persönliche Verstandesenge im Zusammenhang mit der Bewertung von inadäquatem Wählerverhalten zurückzuführen ist. Menschen mit posttraumatischen Verbitterungsstörungen kann selten eine positive Prognose ausgestellt werden. Häufig bleiben sie gesellschaftlich isoliert. Es besteht sogar wegen akuter Integrationsverweigerungstendenzen die Gefahr zur Bildung politischer Parallelgesellschaften.
i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat