Frauenförderung unterstellt Frauen Bewerbungsdefizite.
Das Abendland in seiner historischen Tradition patriarchalischer Strukturen gehört längst der Vergangenheit an. Die Bewegungen des Feminismus initiierten einen Prozess des Einzugs von Gleichberechtigung für Frauen in alle Lebensbereiche. Die jahrhundertlange Knechtung (oder waren es gar Jahrtausende?) durch Männer konnte überwunden werden. Mittlerweile garantieren und fördern zahlreiche Gesetze und Vorschriften die Gleichstellung von Frauen im gesellschaftlichen- und Berufsleben.
Insbesondere bei Karrierechancen soll und darf dem weiblichen Geschlecht kein Nachteil erwachsen. Dieses Anliegen muss nachdrücklich unterstrichen werden. Leider ist es, wie so oft im Leben, Überregulierung schützt nicht vor kuriosen Wucherungen. Im Informatiksektor einer Magdeburger Wissenschaftseinrichtung wurde eine Stelle ausgeschrieben. Vorschriftsgemäß für weibliche und männliche Bewerber, auch mit dem Hinweis, dass Behinderte bevorzugt würden, wenn sie die entsprechende Eignung nachweisen könnten. Am Ende der Ausschreibungsfrist lagen leider nur Unterlagen von männlichen Bewerbern vor. Die Papiere gingen nun zur Prüfung an die Personalabteilung. Kamen aber mit dem prompten Hinweis zurück, dass die Frauenquote im entsprechenden Bereich nicht hoch genug wäre. Verbunden war damit auch die Anweisung, die Ausschreibungsfrist um 14 Tage zu verlängern, damit weibliche Bewerberinnen bessere Chancen hätten. Im Grunde möchte man in der Empfehlung einen positiven Kern erkennen, wenn da nicht die andere Seite der Medaille wäre. Die Anweisung zur Fristverlängerung und Quotenförderung unterstellt nämlich, dass weibliche Interessenten scheinbar Mängel im Auffinden offener Stellen besäßen oder mehr Zeit für die Ausstellung entsprechender Bewerbungsunterlagen benötigten als Männer. Es darf bezweifelt werden, dass solche Fähigkeitsdefizite durch Frauenförderungsvorschriften unterstellt werden sollten. In der Praxis kommen solche Stilblüten der Frauenförderung plötzlich ans Licht, weil es eben nicht mehr um die rationale Bewertung eines Vorgangs geht, sondern ausschließlich um Quotenerfüllungsgehorsam. Man hätte in der Personalabteilung auch schlussfolgern dürfen, dass es offensichtlich aktuell einfach zu wenige potenzielle weibliche Interessenten gibt. … und damit schloss man messerscharf, was nicht quotet, das nicht darf … So schlägt die Verteidigung der Frauenquote auf ganz eigene Weise zurück. Die andere Seite dieser kleinen Betrachtung ist, gäbe es keine Auswüchse der Frauenförderung, würde hier sicher ein unbedruckter weißer Fleck geblieben sein.
Thomas Wischnewski