Eine oft gestellte Frage bezieht sich auf die Mitnahme von Kindern im Auto. Nicht nur die Eltern, sondern jeder, der Kids transportiert, sollte gut informiert sein. Über 15.000 Kinder verunglücken jährlich als Mitfahrer. Das ist für Kinder gefährlicher als zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Darum gibt es dafür eine klare gesetzliche Regelung: Kinder bis zum vollendeten 12.Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitze, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
Das heißt also, jedes Kind, egal ob es vorne oder hinten im Auto sitzt, muss entsprechend seinem Alter bzw. Gewicht oder seiner Körpergröße gesichert werden. Die Mitnahme von nicht oder falsch gesicherten Kindern kann im Falle eines Unfalls zu Haftungsproblemen bei den Versicherungen führen. Der Fahrer riskiert ein Verwarngeld oder Bußgeld und ggf. Eintragung eines Punktes im Verkehrszentralregister. Der Versicherungsschutz kann eingeschränkt sein, auch dann, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Und bedenken Sie, die Folgen eines Unfalls mit womöglich lebenslangen Beeinträchtigungen müssen Ihre Kinder tragen. Bei einem Aufprall von nur 50 km/h werden ungesicherte Kinder mit einer Wucht nach vorne geschleudert, die einem Sturz aus der 4. Etage eines Hauses gleichkommt.
Im Fachhandel gibt es für jedes Alter entsprechende Rückhalteeinrichtungen. Wichtig ist das ECE Zeichen, heißt die Sitze sind zugelassen und TÜV geprüft. Ein Neugeborenes sollte bei seiner ersten Mitfahrt auf jeden Fall in einer rückwärts gerichteten Babyschale liegen.
Lassen Sie sich nicht auf die Nörgeleien Ihrer Sprösslinge ein, gerade wenn sie schon etwas älter sind und einen Kindersitz für „Babykram“ halten. Mehr dazu beim nächsten Mal.
Bis bald, Ihre Veronika (Fahrschule Veronika & Co.)