Das deutsche Recht regelt in zahlreichen Gesetzen die vielfältigen Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Grundsätzlich mischt sich der Staat hierbei aber nicht in die Privatsphäre ein; vielmehr gibt er den Beteiligten die Möglichkeit, ihre Meinungsverschiedenheiten außergerichtlich zu lösen. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Anne und Hans Meier sind verheiratet und haben eine neunjährige Tochter. Die Eheleute sind sich einig, ihre Ehe nicht fortsetzen zu wollen. Mit dem vor einem Monat erfolgten Auszug aus der Mietwohnung hat Hans Meier bereits die Trennung vollzogen. Die gemeinsame Tochter Sonja wohnt weiterhin bei der Mutter.
Das „Familienrecht“, das Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist, gibt den rechtlichen Rahmen vor, welche Rechte und Pflichten sich aus dieser Situation ergeben. Insbesondere sind dies zunächst: Anspruch auf Kindesunterhalt für Frau Meier bzw. für Sonja; möglicherweise Trennungsunterhaltsansprüche für einen der beiden Ehepartner. Weitere Paragraphen regeln sowohl Einzelheiten zum Kindesunterhalt (Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsgrundlagen, Höhe und Dauer des Anspruchs, Abänderungsmöglichkeiten, gegenseitige Auskunftspflichten usw.) wie auch den Anspruch auf Trennungsunterhalt. Falls sich Anne und Hans Meier über den Kindes- oder Trennungsunterhalt einigen, ist die Angelegenheit geregelt. Anwälte und das Gericht müssen nicht bemüht werden. Es sind keine Kosten entstanden. Ganz anders stellt sich die Situation dar, wenn keine Einigung über den Trennungsunterhalt erzielt wird. Dann kann es richtig teuer werden und zum „Rosenkrieg“ kommen: Anne nimmt anwaltliche Hilfe in Anspruch. Die Rechtsanwältin führt anhand des Einkommens ihrer Mandantin und deren Mannes eine Berechnung des Trennungsunterhalts durch. Da Hans der errechnete Unterhaltsbetrag viel zu hoch erscheint geht er zu einem Anwalt und lässt die Forderung prüfen. Der Anwalt ermittelt einen wesentlich niedrigeren Betrag. Nach vielen Diskussionen und langem Schriftwechsel zwischen den Anwälten liegen bei Anne und Hans die Nerven blank. Auch Tochter Sonja weint häufig, weil sich ihre Eltern am Telefon oft laut streiten. Am Ende muss ein Gericht über die Höhe des Trennungsunterhalts entscheiden. Das Ergebnis: In dem gerichtlichen Vergleich wird eine Einigung erreicht. Die Ehepartner haben sich etwa in der Mitte getroffen. Aber nicht nur das: Beide müssen erhebliche Anwalts- und auch Gerichtskosten zahlen.
Allerdings haben sie aus dieser Sache gelernt: Die noch ausstehende Hausratteilung und die Aufteilung ihrer Vermögenswerte wollen sie untereinander klären. Dafür wollen sie Informationsveranstaltungen besuchen, die der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) in vielen Städten Sachsen-Anhalts zu allen Themen anbietet, die bei Trennung, Scheidung, Partnerschaft und Wiederheirat von Bedeutung sind. Im Rahmen einer preisgünstigen Mitgliedschaft können sie sich umfassend in Einzel- oder Paargesprächen informieren und beraten lassen, um dann sinnvolle und faire Regelungen zu erreichen. Dadurch ist es nicht nur möglich, unnötige Kosten zu vermeiden, sondern es heißt dann nicht mehr „Vor Gericht und auf hoher See…“ Manfred Ernst