Recht(s) abbiegen verboten!

FotoFrankAls man Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland die Straßenverkehrsordnung kurz „StVO“ einführte, knatterten auf deutschen Straßen gerade einmal 4.200 Automobile. Doch als es immer mehr wurden, brauchte der Verkehr eben eine Ordnung. Der neue Grundsatz lautete damals: Motorkraft vor Muskelkraft. Also alles, was sich durch Kontraktion des Muskelfasergewebes vorwärts bewegte, musste plötzlich den damals nur überdachten Diesel- und Ottomotoren auf den Straßen die Vorfahrt gewähren. Dazu zählten Pferdewagen, Radfahrer und auch Fußgänger.

Doch Dank des technischen Fortschritts fanden viele Pferde ihre letzte Heimstatt in der Rossschlächterei. Radfahrer und Fußgänger aber verblieben im innerstädtischen wachsenden Verkehrsgewühl und wurden immer öfter zu Opfern der PS-starken Boliden. Da musste gehandelt werden. Die „StVO“ wurde novelliert. Jetzt war die oberste Prämisse: rechts vor links! Diese Verkehrsregel machte sich dann aber plötzlich Anfang der 1930er Jahre auch im politischen Leben in Deutschland breit. Da galt bis 1945 nur noch: rechts! Wer nach links wollte, wurde konsequent aus dem Verkehr gezogen. Nach dem zweiten Weltkrieg hatte Deutschland dann plötzlich zwei Straßenverkehrsordnungen. In der Größeren war es dann eigentlich wie früher. In der anderen Kleineren war es dann ganz anders. Hier galt nun nur: links! Wer nach rechts wollte, bekam massive Probleme.

Doch Ende gut, Alles gut! Am 3. Oktober wurden beide Straßenverkehrsordnungen wieder vereinigt und es gilt gleiches Recht auf beiden Seiten. Doch nach 25 Jahren verkehrstechnischer Einheit brodelt schon wieder ein latenter Konflikt zwischen links und rechts. Zum Beispiel das Verkehrsschild: Rechts abbiegen verboten“ ist aus dem Straßenbild so gut wie verschwunden. Es wurde durch einen weißen Geradeauspfeil auf blauem runden Grund ersetzt. Warum? Darf man in Deutschland nicht mehr rechts abbiegen? Doch tun es viele trotzdem. Über 24 Prozent der wahlberechtigten Sachsen-Anhalter sind damals am 11. März vom Schleinufer in den Regierungsberg rechts abgebogen und sitzen nun im Landtag und mussten kein Bußgeld zahlen. Im Gegenteil! Sie erhalten für diesen Regelverstoß für die nächsten fünf Jahre auch noch Geld. Diäten. Aber wie sagt der Jurist: Es ist rechtens.

Das kleine Wörtchen „rechts“ hat seinen sprachlichen Ursprung sicher im Substantiv „Recht“. Das andere kleine Wörtchen „abbiegen“ sicher im Verb „biegen“. Diesen grammatikalischen Grundkurs kennen viele Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen oder stehen wollen. Ja, auch Politiker stehen in der Öffentlichkeit. Doch wären sie manchmal sehr froh, wenn es diese Öffentlichkeit gar nicht gäbe. Viel zu oft nehmen sie sich das „Recht“ heraus und „biegen“ selbiges.

Der Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalts unterschrieb einen Fördermittelantrag damals noch im Amt als Staatssekretär im Finanzministerium. Am Parlament vorbei. Der taffe Herr Felgner dachte wohl in seiner Unbescholtenheit: Der Landtag von Sachsen-Anhalt ist doch ein bisschen wie die „Volkskammer“ der DDR! Die hätten doch sowieso alle zugestimmt. Selbst der Parlamentspräsident auf seinem Stuhl.

Apropos Stuhl des Landtagspräsidenten. Diese arme malträtierte Sitzgelegenheit. Der Stuhl sollte endlich mal ausgewechselt werden. Zu viele Hintern haben in letzter Zeit das Leder dieses Stuhles abgewetzt. Nehmen wir den Detlev, welcher den „Gürth“-tel enger schnallen musste, da er sich das „Recht“ heraus nahm, seine Steuererklärung hinzu „biegen“.

Oder nehmen wir den Kasus Hardy Peter Güssau. Landtagspräsident i.R. In den letzten Wochen hat er sich wohl nur noch von „Kittifix“ ernährt. Trotz „gebogenem Recht“ klebte er bis zum bitteren Ende an seinem Sessel. Diese Briefwahlaffäre in Stendal klebt an ihm wie eine Briefmarke. Ich hätte ihm zum Abschied aus dem Amt des Landtagspräsidenten noch die „Egon-Krenz-Gedächtnis-Medaille“ verliehen. Und ein bisschen muss sich im Verdauungstrakt von Hardy Peter befinden. Warum? Er klebt immer noch an seinem Sessel als Abgeordneter. Ich wünsche ihm einen moralisch befreienden Durchfall.

Fazit: Der Bundesverkehrsminister sollte kein „Drobindtenkacker“ sein und das Verkehrsschild „Recht(s) (ab)biegen verboten“ ressortübergreifend wieder einführen. Herzlichst, Ihr Frank Hengstmann