Ich bin mit einem Hund groß geworden. Deshalb liebe ich Hunde – aber ich weiß auch, dass man nicht immer voraussehen kann, was der vierbeinige Liebling im nächsten Moment anstellt. Oft wird leider nicht bedacht, dass ein Hund über die Anschaffung hinaus mit Kosten verbunden ist. Richtig teuer kann es werden, wenn fremdes Eigentum oder ein Mensch zu Schaden kommen. Denn egal wie es passiert ist, in jedem Fall muss Frauchen oder Herrchen für alle daraus entstehenden Kosten aufkommen. Weil das teuer werden kann, gibt es die Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie ist in Sachsen-Anhalt gesetzlich vorgeschrieben und auch sinnvoll, weil selbst ein ganz kleines Tier ganz großen Schaden anrichten kann. Zum Beispiel, wenn Ihr Hund plötzlich auf die Straße läuft, deshalb ein Auto scharf bremsen muss und einen Auffahrunfall verursacht. Dann zahlt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für die Reparatur sowie die Behandlungskosten und eventuell Schmerzensgeld für verletzte Personen. Die Police bewahrt außer dem Hundebesitzer auch Familienangehörige, Freunde und Nachbarn, die zeitweilig das Tier betreuen, vor Schadenersatzansprüchen. Manche riskante Situation ließe sich vermeiden, wenn der Hund angeleint wäre. Wer eine bestehende Anleinpflicht ignoriert, büßt möglicherweise seinen Versicherungsschutz ein. Falls zum Beispiel der freilaufende Hund einen Jogger anspringt und beißt. Natürlich geht der Jogger nicht leer aus, aber der Hundebesitzer muss seiner Versicherung je nach Schwere des Verschuldens Regress leisten. Für den Versicherungsabschluss bringen Sie die Chipkarte Ihres Hundes mit. Sie bekommen dann von uns eine Servicekarte mit Namen und Rasse Ihres Vierbeiners. Weiterhin viel Freude mit Ihrem besten Freund! Und für alle Fälle haben Sie die richtige Versicherung … Ihre Jennet Pchayeck aus dem Kundendienst-Center der ÖSA Versicherungen