Verstandesamt: Verstandeskraft und sexuelle Orientierungen

VerstandesamtBekanntlich ist Angst eine destruktive Quelle für angemessenes Handeln. Auch dem Verstandesamt bleibt nicht verborgen, dass offenbar Phobien in der Gesellschaft zunehmend sichtbar werden. Bei der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt herrscht derzeit ein ängstliches Klima, dass Kinder in der Gesellschaft mit falschen, verirrten und beeinträchtigenden Vorbildern beeinflusst würden. Insbesondere die Furcht, das Leitbild der klassischen Ehe zwischen Mann und Frau könnte sich unter dem „Aktionsprogramm für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI)“ auflösen, ist groß. Das Verstandesamt hat Verständnis dafür, dass eine überwertig in die Öffentlichkeit gehaltene Abgrenzung von Andersartigkeit, keine Gerechtigkeit im Sinne gleichwertigen Beurteilungen erzeugt. Gleich sind Menschen ohnehin nur in ihrer Andersartigkeit. Insofern können unter der Hervorhebung einzelner menschlicher Merkmale – auch sexueller Art – andere verunsichert werden. Es ist sogar zweifelhaft von heterosexuell empfindenen Menschen, eine Vorstellungskraft für Empfindungen zu verlangen, die man nicht empfinden kann. Das gilt wohl in beide Richtungen. Es sind jedoch Zweifel an der Verstandeskraft solcher Individuen angebracht, die glauben, das unterschiedliche Lebenspartnerschaftsmodelle generelle Einflüsse auf sexuelle Orientierungen haben könnten. Man versetze sich bitte nur ein paar Jahrzehnte zurück, als beispielsweise Homosexualität gesellschaftlich geächtet war und unter Strafe stand. Selbst unter den damaligen Maßstäben und obwohl es keine anderen Vorbilder als heterosexuelle Ehen gab, entstand fortwährend Homosexualität. In diesem Bereich überhaupt eine politische Einflussnahme vornehmen zu wollen, grenzt an eingeschränkte Verstandeskraft. Das Verstandesamt rät daher Betroffenen dringend zu einer Prüfung der intellektuellen Fähigkeiten. i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat