Die sachsen-anhaltische Landesregierung lässt sich häufig beraten. In der öffentlichen Kritik steht nun, dass entsprechende Verträge mit kundigen Beratern nicht nach Recht und Gesetz vergeben wurden. Ob die Vergabe rechtens erfolge oder nicht, sollen die zuständigen Gremien ermitteln. Dies ist nicht Aufgabe des Verstandesamtes. Die Behörde zur Prüfung angemessener Verstandesleistungen muss vielmehr ermitteln, ob die Vielzahl der Einholung externen Beraterverstandes zwingend notwenig war. Ab einer gewissen Quantität an Vertragsberatung muss auf schwerwiegende Defizite bei der Verstandeskraft der Regierung geschlossen werden. Es leuchtet dem Verstandesamt eher ein, dass hoher und häufiger Beratungsbedarf ein Indiz dafür ist, dass Regierungsmitglieder sowie deren zahlreiche, unterstellten Ministerialbeamten damit größere Lücken bei Wissen und Erfahrung innerhalb ihrer Zuständigkeits- und Fachgebiete zeigen. In diesem Zusammenhang muss verstandesamtlich außerdem geprüft werden, ob dies eine mögliche Folge der eigenen mangelhaften Bildungspolitik sachsen-anhaltischer Regierungen ist. Schließlich kann Führungspersonal letztlich nur innerhalb der ihm angediehenen Ausbildung entscheiden und handeln. Sollte sich letztere Annahme durch Prüfungen nachweisen lassen, wird ebenso deutlich, warum die mehr eingebundene Regierungsberatung nicht zu signifikanten Politikveränderungen führte. Eingeschränkte Verstandeskraft kann unmittelbar an der Beratungsresistenz von Führungskräften abgelesen werden. Von einer solchen Resistenz muss innerhalb der Landesregierung ausgegangen werden, da gestiegene Beratungsbeauftragung bisher nicht zu deutlichen Veränderungen im Regierungshandeln führte. Das Verstandesamt empfiehlt der Landesregierung daher zwingend zu einer verstandesamtlichen Beratung. Entsprechende Vertragsformulare können in der Behörde angefordert werden. i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat