Beeinträchtigende Toilettenbesuche?

VerstandesamtDerzeit müssen dringend temporäre Verstandesbeeinträchtigungen bei der CDU-Landtagsfraktion untersucht werden. In einer kürzlich erschienenen Publikation warnen Abgeordnete vor entsetzlichen wirtschaftlichen Folgen bei möglicher linker Politik.

Unter dem Punkt „Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung“ prophezeihen die Autoren der entsprechenden Brandschrift, dass künftig „ständige Sichtverbindungen nach außen auch bei Toiletten“ einzurichten seien. Linke Politik mache dementsprechend weder vor Intimsphäre noch vor Schamgrenzen halt. Nach verstandesamtlicher Untersuchung konnten solche Vorhaben bisher nicht ausgemacht werden. Selbst die Einbeziehung nachrichtendienstlicher Überwachung brachte keine geheimen Planungen ans Licht. Bei solchen Vorwürfen muss das Verstandesamt von amtswegen tätig werden. Da sich keine entsprechende Programmatik im Umfeld linker Politik ermitteln ließ, gerät nun der Nachrichten-Verursacher selbst ins Visier der Verstandesprüfer. Folgende Ermittlungen sind verstandesamtlich anzustrengen: 1. Wie und unter welchen Umständen entstand der Text? 2. Finden Konferenzen der CDU-Fraktion eventuell häufiger im Umfeld von Toiletten statt? und 3. Wenn ja, hat diese vermutete Nähe oder sogar ein unmittelbarer Aufenthalt an solchen Orten Auswirkungen auf das konzeptionelle Denken der anwesenden Politiker? Sollten sich zwei von den drei Punkten erhärten, ist einerseits eine Verlegung der Fraktionsräume der CDU im Parlamentsgebäude dringend geboten, mindestens um den Abstand von 50 Metern. Über die Häufigkeit der WC-Besuche aller Fraktionsangehörigen ist ein Nachweis zu führen, um zu ermitteln, ob eventuell Abort-Abhängigkeiten vorliegen. Nach Durchsuchung und notfalls mittels Dauerbefragung ist zu klären, ob bei einem der Autoren abnorme Fantasien vorliegen könnten, die zu dieser Art gedanklicher Verirrung führten.

i.A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat