Das Verstandesamt ist seinem amtlichen Auftrag nach angehalten, Regeln, Gesetze, politische, gesellschaftliche oder allgemeine Veränderungen auf die zugrundeliegende Verstandeskraft hin zu beurteilen. Im vorliegenden Fall galt es, eine Speiseplanänderung in der Landtagskantine zu bewerten und mögliche Auswirkungen auf die Verstandeskraft der Parlamentarier aufzuzeigen.
Folgender Sachverhalt hatte sich zugetragen: 2015 wurde im Landtag anlässlich des 50. Geburtstages der SPD-Fraktionsvorsitzenden Katrin Budde eine kulinarische Spezialität unter der Bezeichung „Buddelette“ eingeführt. Die Fleischkreation sollte unter anderem als volkstümliche Köstlichkeit die Spendenbereitschaft gegenüber sozialen Projekten fördern. Bereits bei der Einführung gab es verstandesamtliche Bedenken, dass die Verknüpfung des sozialen Ansinnens mit einem schnöden Fleischkloß, die Spendenmotivation positiv beeinflussen könnte. Die Idee wurde deshalb mit dem Prädikat „bedingt verstandeskonform“ eingestuft. Nach der Konstituierung des neuen Landtages ist nun eine weitere populäre Speise mit dem Namen „Poggen-Burger“ in das Angebot der Landtagskantine aufgenommen worden. Mit der neuen Fastfood-Delikatesse sind keine sozialen Anreize verbunden. Auch der Brennwert eines „Poggen-Burgers“ liegt kaum über dem einer „Buddelette“. Mögliche positive Effekte aus der Speisenplanänderung auf die intellektuelle Leistungsfähigkeit von Abgeordneten herzuleiten, kann verstandesamtlich ausgeschlossen werden. Grundsätzlich bekennt sich das Verstandesamt zu einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung. Ein häufiger Genuss an „Buddeletten“ als auch „Poggen-Burgern“ wird als amtlich bedenklich eingestuft. Der wechselnde Verzehr beider Speisenangebote wird nicht als Abwechslung klassifiziert. Ebenso kann eine Infektion mit dem gefährlichen Genius-Virus verstandesamtlich ausgeschlossen werden.
i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat