Offensichtlich wollen zahlreiche Wähler zur Wahl des neuen Landtages von Sachsen-Anhalt den bisherigen politischen Akteuren einen Denkzettel verpassen. Mit Denkzettel ist in diesem Fall sicher kein Thesenpapier gemeint, dass an die Landtagspforte angeheftet wird, sondern eher ein Wahlzettel. Kreuze machen ist einfacher als Konzepte und Lösungen zu formulieren. So weit, so gut. Was wollte man vom Bürger verlangen, was selbst die Politik nicht zu leisten imstande ist?
In diesem Fall soll also der Legislative in Magdeburg etwas zu denken gegeben werden, quasi mit einem Kreuzchen an entsprechender Stelle. Aus verstandesamtlicher Sicht wird die intellektuelle Leistungsfähigkeit beim Zeichnen zweier Striche nicht sonderlich bemüht. Daraus nun Denkaufgaben für die parlamentarische Arbeit abzuleiten, zeugt aus amtlicher Verstandessicht eher von weniger Verstand als von einer quantitativen und qualitativen Mehrung desselben. Die Verstandesbehörde ist zur Auffassung gelangt, dass eine beständig zunehmende Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern zu einer ähnlichen Einschätzung gekommen sein muss. Aus der Erkenntnis, dass Wahlzettel keine Denkzettel sind, lässt sich zweifelsfrei ableiten, dass Nichtwähler in der Erkenntnisfähigkeit weiter sind als Wähler. Amtlich wurde auch der Einwand geprüft, dass die Setzung eines Kreuzes mit dem Bekenntnis zu einer Parteiprogrammatik und einem Wahlprogramm verbunden sei. Ein solcher Zusammenhang kann nach detaillierten Vergleichen zwischen Wahlprogrammen und umgesetzter Realpolitik der vergangenen Jahrzehnte behördlich ausgeschlossen werden. Eine umfassende Untersuchung zeigt außerdem, dass Ankreuzfähigkeiten keine positiven Effekte auf Verstandesleistungen ausüben. Abschlussbemerkung: Teilnahme als auch Nichtteilnahme an Wahlen sind unbedenklich. Aus Denkzetteln Denkleistungen heraus zu erwarten muss, ausgeschlossen werden.
i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat