Das Verstandesamt: Nutzungsverordnung für Kaffeeautomaten

VerstandesamtKaffeeautomaten sind unzumutbare Arbeitsverhinderungsmaschinen im modernen Büroalltag. Ich habe verstandesamtlich festgestellt, dass die getrennten Füllbehälter und Serviceintervalle mit behördlichen Abläufen nicht korrelieren. Wenn sich eine dienstbeflissene Amtsperson mit lebenserhaltendem, heißem Filterkuchenextrakt versorgen will, ist in 96,8 Prozent der Fälle ein Ausfall eines Versorgungssystems zu beklagen.

Behördenmitarbeiter werden wechselseitig mit dem Befüllen von Wasserbehältern, Kaffeebohnenvorratsspeicher, Entleeren von Filterkuchenkaffeesatzrückständen oder Entkalkungsvorgängen beschäftigt. Da sich diese für den Funktionserhalt wichtigen Tätigkeiten nicht zusammenfassen lassen und immer wieder getrennt voneinander erledigt werden müssen, behindern sie den reibungslosen Amtsablauf. Derartige Einzelschritte greifen maßgeblich und empfindlich in die Organisation einer öffentlichen Institution ein. Außerdem steigern sie den ohnehin hohen Erfüllungs- und Aufgabendruck und mindern die planmäßigen Erholungszeiten zwischen einzelnen Erledigungsschritten. Die zunehmende Komplexität der Kaffeeautomaten gefährdet in höchstem Maße die amtliche Funktionalität. Solche Kaffeepausen-Begleiterscheinungen dürfen weder Dienst- noch Pausenintervalle zeitlich beeinträchtigen. Es wird verstandesamtlich angeregt, dass eine entsprechende Dienstvorschrift im Umgang mit Kaffeeautomaten in Behörden auszufertigen ist. Darin soll auch die Dokumentationspflicht für Amtspersonen geregelt werden. Somit wird sichergestellt, dass sich dauerhaft ungerechte Bedienertätigkeiten nicht ungleichmäßig auf einzelne Benutzer verteilen. Der öffentliche Dienst ist angehalten, eine gleiche Lastenverteilung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleis-ten. Dabei müssen auch Gleichstellungsaspekte berücksichtigt werden. Weiblichen Amtspersonen darf wegen ihres Geschlechts kein übermäßiger Kaffeeautomatenservice zugemutet werden.
i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat