Im Oberstübchen des Staates wurden in den letzten Wochen Symptome sichtbar, die auf eine manische Störung hinweisen könnten. Deshalb scheint eine verstandesamtliche Begutachtung der Regierung geboten. Wenn Antrieb und Stimmung weit übernormal, mitunter bis ins äußerste Extrem gehoben werden und sich deutlich am Limit bewegen, vermuten Psychiater eine Manie.
Betroffene nehmen zwar oft die Überreizung wahr, verausgaben sich dennoch völlig, obwohl ihnen schädliche Folgen bewusst sind. Zur Symptomatik dieser psychischen Störung gehören auch ein ins Maßlose gesteigertes Selbstbewusstsein, das oft mit Realitätsverlust und Größenwahn (Megalomanie) einhergeht. Die Patienten geben häufig mehr und schneller Geld aus als üblich und zeigen typischerweise keinerlei Problemeinsicht. Vor allem wurden im deutschen Regierungshandeln mit Beginn der Zuwandererströme häufiger Merkmale einer solchen Manie deutlich. Auf höchster Ebene waren dauerhaft euphorische Zustände zu beobachten, die sich in permanenten Glücksausbrüchen über den Zustrom äußerten. Aus verstandesamtlicher Sicht wäre grundsätzlich mehr Rationalität und Sorge angebracht. Zumal Auslöser für die Wanderungsbewegungen oft genug schreckliche Ereignisse wie Krieg und Verfolgung sind. Aus solchen negativen Ursachen ausschließlich freudige Umstände für die eigene Nation abzuleiten, wie beispielsweise die Lösung des Fachkräftemangels oder einen Aufwuchs kulturellen Reichtums, muss unbedingt psychodiagnostisch ausgewertet werden. Die Umdeutung einer menschlichen Tragödie in einen Glücksfall könnte auf Ideenflucht hinweisen. Auch ein völlig unangepasstes, distanzloses Sozialverhalten gehört zu typisch manischen Symptomen. Ein verstandesamtliches Einschreiten ist ebenso geboten, weil manische Episoden durchaus in depressive Phasen münden können. Hier muss der Gefahr möglicher selbstzerstörerischer Folgen amtlich präventiv entgegenwirkt werden.
i.A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat