In einigen Ämtern muss verstandesamtlich eingegriffen werden. Mir liegen mehrere Fälle vor, bei dem Bewilligungsbescheide für kulturelle und soziale Projekte erst erlassen wurden, nachdem die möglichen Termine für diese Veranstaltungen bereits verstrichen waren. Was ist denn da los?
Sollte sich bei näherer Prüfung der Sachverhalte herausstellen, dass Urlaub und Krankheit zuständiger Mitarbeiter als Hinderungsgründe für eine rechtzeitige Bearbeitung herhalten müssen, wird das Verstandesamt die Urlaubsplanungen und Vertretungsregelungen betroffener Behörden unter die Lupe nehmen. Notfalls werden diese Pläne meinerseits für die künftige Förderungsperiode bewertet und zur Gewährleistung einer termingerechten Bearbeitung abgeändert. Staatsdienst darf nicht im Selbstverständnis persönlicher Belange gelebt werden, sondern vorrangig im Dienst am Staate. Dieser wird durch die Bürgerschaft repräsentiert, und deren Mitarbeiter – also Beschäftigte des öffentlichen Diens-tes – haben ihre Schaffenskraft in den Dienst des Bürgers zu stellen. Es ist mir schleierhaft, wie ein behördliches Verständnis heranwachsen konnte, bei dem Privates vor die Prämissen der Allgemeinheit gestellt wird. Wenn schon staatliche Bewilligungen für Fördergelder oder andere Genehmigungen erteilt werden müssen, dann hat dies zur Handlungssicherheit der Antragsteller unverzüglich und termingerecht zu geschehen. Unterstellte – wenn sie selbst keine Entscheidungsbefugnis haben – sollen verdammt nochmal Vorgesetzte auf die pünktliche Bewilligung oder Ablehnung aufmerksam machen. Ich gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass innerhalb der Hierarchien der Verwaltung preußischer Kadavergehorsam zurückkehrt. Das Verstandesamt wird daher auch prüfen, ob dies ein genetisch-biologisches Phänomen oder eher ein soziologisch-strukturelles ist. Vielleicht liegt auch eine virale Lethargie-Epidemie vor. Gegebenenfalls wird von mir die Entwicklung eines wirksamen Impfstoffes verfügt.
i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat