Es bedarf keines besonderen, amtlichen Verstandes, um zu wissen, dass Menschen, die staatliche Hilfen zum Leben erhalten, finanziell nicht besonders üppig ausgestattet sind. Wenn dann noch ein technisches Versagen vorliegt und das Geld zum Leben nicht ausgezahlt werden kann, muss es sich der Bedürftige halt bar abholen. Mir liegt der Fall einer Frau aus dem Bördekreis vor, der genau das passierte. Die Fahrkosten in Höhe von 9,30 Euro wollte sie erstattet bekommen.
Das hätte die gute Frau aber wissen müssen, dass sie für technisches Versagen nicht das Job-Center mit zusätzlichen Kosten belasten dürfe. Die Hartnäckigkeit der Anspruchstellerin trieb die Sache vors Magdeburger Landgericht. An dieser Stelle war selbst ich, meines amtlichen Verstandes wegen, verwundert. Ich wage gar nicht erst zu fragen, welche Kosten der Rechtsstreit produziert hat. Es ist zu vermuten, dass die 9,30 Euro dabei ganz zart überschritten wurden. Gerichtsgebühren und Anwaltskosten kamen auf jeden Fall oben drauf. Hätte man sich beim Job-Center gleich ans Verstandesamt gewendet, hätten die Mitarbeiter einen amtlichen Bescheid von mir erhalten und alles wäre bei den 9,30 Euro geblieben und ohne Blamage verlaufen. Vor der Urteilsverkündung sind die Leute im Bördekreis noch zur Besinnung gekommen und haben eingelenkt. Aber doch nur, weil ihnen viel zu spät klar wurde, dass ein Urteil zu ihren Ungunsten weitere Ansprüche provoziert hätte. Das gesamte Geschehen grenzt geradezu an verwaltungstechnokratisches Verhalten abseits jeden Verstandes. Das kann noch nicht einmal mit der ungünstigsten Kategorie Amtsverstand betitelt werden. Kraft des mir übertragenen amtlichen Verstandes wird von mir verfügt, dass das betreffende Job-Center künftig alle außergewöhnlichen Entscheidungen dem Verstandesamt vorlegen muss. Ich bescheinige der Einrichtung hiermit ein schweres Defizit an Entscheidungsverstand.
i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat