Retrograde Amnesie bei Innenpolitikern

VerstandesamtDeutsche Innenpolitiker müssen einer konsequenten behördlichen Verstandesüberprüfung unterzogen werden. Nach den Kölner Ereignissen zur Silvesternacht gibt es eine breite politische Einheitsfront, die eine personelle Aufrüstung der Polizei fordert. Daran ist verstandesamtlich nichts zu beanstanden. Doch bedarf es in Einzelfällen einer Begutachtung der Verstandeskraft der seinerzeit einsatzmäßig rekrutierten polizeilichen Führungskräfte.

Entsprechende Defizite sind deutlich geworden. Bedenken werden von Amtswegen auch auf der politischen Verantwortungsebene angemeldet. Über alle Parteien hinweg wurden Meinungen laut, die Polizeibehörden der Bundesländer wären in den vergangenen Jahren „kaputtgespart“ worden. Auffällig bei dieser Analyse ist die verwendete grammatikalische Passivform „man hat die Polizei kaputtgespart“. Wir fragen verstandesamtlicherseits nachdrücklichst, wer dieser unbestimmte „man“ gewesen sein soll? Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um ein und denselben Personenkreis, nämlich den, der den aktuellen Zustand der Sicherheitsbehörden beklagt und der diesen selbst herbeigeführt hatte. Dementsprechend gehen wir bei dem Kreis der betroffenen Politiker behördlicherseits vom Verdacht einer retrograden Amnesie aus. Begründung: Im Falle einer retrograden Amnesie sind die Personen nicht in der Lage, sich an Geschehnisse vor einem bestimmten, zumeist traumatischen, Ereignis zu erinnern. Die hier aufgewiesenen Symp-tome deuten auf solche Erinnerungsverluste hin. Bei entsprechender Diagnose wird verstandesamtlich festgestellt: Psychisch behandelt werden müssen neben den Opfern der Kölner Silvesternacht auch die diesbezüglich handelnden Innenpolitiker. Einschätzungen zufolge liegt bei letztgenannten Personen ein Verantwortungstrauma vor, wie es häufig im Zusammenhang mit Überforderung im Aufgabenbereich auftreten kann.
i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat