Jeder Mensch gibt bereits bei geringer körperlicher Aktivität über die Atmung stündlich circa 50 Gramm Wasserdampf und etwa 18 Liter Kohlendioxid an die Umgebung ab. Bei längerem Aufenthalt in geschlossenen Räumen muss darum für ausreichenden Austausch mit der Außenluft gesorgt werden. Im Zeitalter der einfachen Holzfenster und Einzelofenheizung war diese Forderung jederzeit erfüllt. Eine intensivere Lüftung war nur bei besonderer Veranlassung wie beispielsweise beim Kochen, beim Duschen oder bei Anwesenheit mehrerer Besucher notwendig, indem Fenster weit geöffnet wurden. Drastisch gestiegene Energiekosten und verbesserter Wohnkomfort sorgten jedoch in den zurückliegenden Jahren zu einem völligen Wandel bei den Heizsystemen und den baulichen Anforderungen an die Wohnungen. Zentrale Heizungssysteme machten die Schornsteine überflüssig. Neue Fenster mit Wärmeschutz – Verglasung und elastische Dichtungen zwischen Fensterrahmen und Flügel – verringerten die Wärmeverluste und den direkten Luftaustausch mit der Umgebung. Die Folge dieser Veränderungen ist, dass sich der Luftaustausch zwischen Wohnung und Umgebung um circa 90 Prozent verringert hat. Die verbleibenden 10 Prozent reichen nicht aus, die anfallende Feuchtigkeit und den verbrauchten Sauerstoff zu ersetzen.
Anfallender Wasserdampf wird zu einem großen Teil von Wänden und Inventar aufgenommen und gespeichert. Das erneute Austrocknen der Wände erfordert einen möglichst kontinuierlichen Luftaustausch mit der Umgebung. Das Kohlendioxid wird nur in der Raumluft angereichert. Sein Anteil in der Raumluft soll 1,5 Promille möglichst nicht übersteigen. Das bedeutet, bei Anwesenheit der Wohnungsnutzer müssen pro Person und Stunde mindestens etwa 20 Kubikmeter Frischluft zugeführt werden. Die Lüftungsnorm DIN 1946 – 6 „Lüftung von Wohnungen“ berücksichtigt das unterschiedliche Verhalten von Wasserdampf und Kohlendioxid und differenziert zwischen der Lüftung zum Feuchteschutz, die nutzerunabhängig, d.h., auch bei Abwesenheit der Nutzer erfüllt sein muss, und der Nennlüftung, die bei Anwesenheit des Nutzers verwirklicht werden kann. Der fehlende Anteil an Lüftung zum Feuchteschutz kann zum Beispiel durch die nachträgliche Ausstattung der Fenster mit Spaltlüftvorrichtungen erreicht werden. Die notwendige Nennlüftung ist beispielsweise mit zusätzlichen 60 Kubikmeter pro Stunde durch das Ankippen eines Fensters erreichbar. Eckhard Jäger