Das Telefonieren am Steuer ist verboten. So viel ist allgemein bekannt. Wer erwischt wird, handelt sich ein saftiges Bußgeld ein. Essen und trinken, so die Meinung vieler Verkehrsteilnehmer, ist nicht verboten, obwohl es den Fahrer genauso ablenkt. Ich wurde gefragt: Wie sehen es die Beamten, wenn ich mit dem Sandwich in der einen und dem Kaffee in der anderen Hand im fahrenden Auto gesehen werde?
Richtig ist: Alles, was wir neben dem Autofahren machen, lenkt ab. Sei es die Bedienung des Navigationsgerätes, der Griff zum Brillenetui, das Öffnen der Wasserflasche, das Reichen eines Spielzeugs und natürlich essen, trinken und rauchen. Einige sagen, essen und trinken sei erlaubt, da die Fahrzeuge ja gekühlte Handschuhfächer bzw. Mittelarmlehnen haben und auch entsprechende Getränkehalter. Aber wer sagt, dass dieses auch während der Fahrt erlaubt ist? Für den Beifahrer bestimmt, aber was ist mit dem Fahrer? Fakt ist: Nicht alles was nicht verboten ist, ist im Umkehrschluss erlaubt! Im Paragraph 1 der StVO ist die Grundregel definiert: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Das bezieht sich auch auf etwaige Nebentätigkeiten wie Telefonieren mit Freisprecheinrichtung, das Bedienen eines Radios oder essen usw. Sollte jemandem durch diese genannten Ablenkungen ein Fahrfehler passieren, bei dem ein Anderer zu Schaden kommt, trifft diesen meist eine Mitschuld (sprich die Versicherung holt sich einen Teil der Kosten vom Verursacher zurück). Essen am Steuer ist nicht das einzige gefährliche Verhalten mit dem Deutschland europaweit unrühmlich auffällt: Die Bundesbürger sind auch absolute Pausenmuffel. Doch dazu mehr beim nächsten Mal.
Bis bald, Ihre Veronika – Fahrschule Veronika & Co.