Verstandesamt: Ministeriale Rechenschwäche?

VerstandesamtBescheide vom Verstandesbeamten Knüllig-Dingeldeu

Sachsen-Anhalts Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Herr Thomas Webel, wird von mir verstandesamtlich vorgeladen. Es gibt den dringenden Tatverdacht, dass der verantwortliche Minister bei der Besetzung von unverzichtbaren Kontrollorganen Verstandesdefizite aufweist.

Es muss verstandesamtlich geprüft werden, ob im Fall der personellen Besetzung im Landesverwaltungsamt, im zuständigen Bereich zur Prüfung der kommunalen Straßenbaumittel persönlich organisatorisches Unvermögen vorliegt oder entlastend andere Gründe für die noch nicht vergebenen Stellen ausschlaggebend waren. Nach dem Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses sollten ursprünglich acht Stellen besetzt werden. Der Minister erklärte jedoch kürzlich vor Abgeordneten des Landesparlaments, dass erst eine halbe Stelle besetzt sei. Kraft des mir übertragenen Verstandes, erschließt sich aus der Aktenlage nicht, 1.: warum im betreffenden Verwaltungsbereich Sachbearbeiter zur Hälfte zerlegt werden? und 2.: warum die Besetzung grundsätzlich problembehaftet sein sollte? Meine verstandesamtlichen Überprüfungen ergaben, dass in der Vergangenheit mehrfach politisch proklamiert wurde, dass es vordringlich sei, einen existierenden Personalüberhang innerhalb der Landesverwaltung abzubauen. Meines Erachtens muss hier eine klare Rechenschwäche diagnostiziert werden. Wenn es einen Überhang gibt, kann nicht gleichzeitig ein Mangel bestehen. Sollten sich während einer persönlichen Verstandesprüfung des Herrn Webel diese Annahmen bestätigen, müssen verstandesamtliche Auflagen für die Ausübung des Ministeramtes erlassen werden. Hierfür würde ich dann verfügen: 1. die befristete Bestellung eines Nachhilfelehrers für Mathematik; 2. die zeitweilige Beschränkung des Amtes auf politische Sonntagsreden ohne Fakten, bis ein Nachweis über die Beseitigung des Rechendefizits vorliegt; 3. die Berufung eines Experten für Personalorganisation.
i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat