Es gibt viele Dinge, über die man sich gerichtlich streiten kann. Mal ist es der Zaun des Nachbarn, der zwei Zentimeter zu weit auf dem eigenen Grundstück steht, mal sind es tragische Geschichten, die die Gerichte in Sachsen-Anhalt beschäftigen. Jedes Verfahren wird in Zeit und Geld aufgewogen. Wie viel Geld steckt in der Justiz Sachsen-Anhalts ? Was lassen wir uns Recht und Gerechtigkeit kosten?
Um herauszufinden, wie viel Geld in unserem Recht steckt, ist es wichtig zu wissen, welche Einrichtungen es für die Justiz überhaupt gibt. In Magdeburg findet man beispielsweise das Ministerium für Justiz und Gleichstellung – dieses ist unter anderem für das Europarecht, die Frauen- und Gleichstellungspolitik sowie das Völkerrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht oder für Juristen- und Justizmitarbeiteraus- und -fortbildung verantwortlich. Allein das Ministerium verschlingt 2016 Geld in Höhe von 19.856.500 Euro. Darin inbegriffen sind die Personalausgaben, die mit 91,6 Prozent den größten Teil der fast 20 Millionen Euro ausmachen und in denen man nicht nur die Bezüge und Gehälter der Richter, Beamten und Angestellten, sondern auch die Kos-ten für die notwendigen amtsärztlichen Untersuchungen findet. Die „Sächlichen Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst“ – das heißt also unter anderem Geschäftsbedarf, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegestände, Dienstfahrzeuge sowie Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige oder Mietzahlungen für die Gebäude, die das Ministerium benötigt, sind ein, wenn auch vergleichsweise, kleiner Kostenpunkt. Zudem fließen 161.800 Euro in den Pensionsfonds des Landes Sachsen-Anhalt. Allerdings sind im Etat des Ministeriums die Kosten für den Bereich Gleichstellung enthalten.
Einen hohen Betrag verschlingen neben den Personalkosten des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung die vier in Sachsen-Anhalt existierenden Justizvollzugsanstalten. Dort sind die Ausgaben fürs Personal mehr als doppelt so hoch und belaufen sich auf 48.761.500 Euro.
Im Vergleich zum Ministerium für Justiz und Gleichstellung und zu den Gerichten sind selbstverständlich auch die „Sächlichen Verwaltungsausgaben“ höher. Es werden mehr Gelder für Fahrzeuge und Verbrauchsmittel wie die Dienst- und Schutzkleidung benötigt, die mit fast 540.000 Euro betitelt sind. Ebenso zählt in diese Kosten auch die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume hinein – das heißt also Heiz- und Elektrizitätskosten, Reinigung und die Be- und Entwässerung, die sich alles in allem mit über sieben Millionen Euro niederschlagen. Ein wichtiger Kostenpunkt der Justizvollzugsanstalten sind die „Dienstleistungen Außenstehender“ in Höhe von 8.267.200 Euro. Die so ungewöhnlich klingenden Ausgaben beinhalten Rehabilitation, kriminologische Forschungen und Suchtprävention. Außerdem sind die Verträge über die Gesundheitsfürsorge und Sozialhilfe inbegriffen. Die Landesunterhaltskosten für die vier Justizvollzugsanstalten, Burg, Halle, Raßnitz und Volkstedt betragen im laufenden Jahr 92.901.500 Euro. Der Pensionsfonds des Landes Sachsen-Anhalt erhält 718.600 Euro von den Justizvollzugsanstalten, insgesamt bringen sich die Justizeinrichtungen dort mit 1.032.400 Euro ein.
Genauso wie das Ministerium für Justiz und Gleichstellung und die Justizvollzugsanstalten ist der Soziale Dienst der Justiz ein überaus wichtiges Instrument. Fast 6,6 Millionen Euro betragen die Personalausgaben in diesem Bereich. Die „Sächlichen Verwaltungskosten“ sind mit 743.400 angesetzt und beinhalten unter anderem die „Betreuungskosten im Rahmen der Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und der Gerichtshilfe“ – diese stellen eine sozial-pädagogische Gruppenarbeit mit Probanden der Bewährungshilfe dar. Auch die Büroräume sind Teil dieser Kosten ebenso wie die Honorare an externe Trainer, die Anti-Gewalt-Trainings innerhalb der Rehabilitation anbieten. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist mit 82.500 Euro angesetzt. Des Weiteren fallen natürlich noch Kosten für die Büroorganisation an. Rechnet man alle anfallenden Kosten des Sozialen Dienstes der Justiz zusammen, kommt man auf 8.227.600 Euro für das Jahr 2016.
Das stellt nur einen Bruchteil der Gesamtausgaben für die Rechtssicherheit dar, denn diese belaufen sich dieses Jahr auf 449.651.500 Euro. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von rund 1 Prozent. Recht und Gesetz lassen wir uns etwas kosten. Im Vergleich zu anderen Ausgaben des Landes Sachsen-Anhalt wirken diese jedoch verhältnismäßig klein und liegen gegenüber den Gesamtausgaben bei 4,26 Prozent. Beispielsweise beträgt der 2016er Etat des Ministeriums für Inneres und Sport 699.142.500 Euro und der des Kultusministeriums 1.430.623.300 Euro. Die Ausgaben für unser Rechtssystem sind nur das Sahnehäubchen an den Landesausgaben. Sophie Altkrüger