Lassen Sie sich nicht auf die Nörgeleien Ihrer Sprösslinge ein! Das war meine Bitte an Sie in der letzten Kolumne. Es ging um das Thema Anschnallen im Auto. Wie verhält es sich eigentlich mit dem Transport von Kindern auf Motorrädern? Ab welchem Alter dürfen sie auf dem „Sozio“ mitfahren? Grundsätzlich gilt, dass das Beifahren nur erlaubt ist, wenn ein Sitz, eine Festhaltemöglichkeit und Fußstützen vorhanden sind. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz Platz nehmen, wenn ein Extrasitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder ähnliches dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.
Für verantwortungsbewusste Eltern stellt sich in erster Linie die Gewissensfrage: Kann und will ich das deutlich erhöhte Unfallrisiko akzeptieren? Auf dem Motorrad ist man allein schon durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer in hohem Maße zusätzlich gefährdet. Da nützt auch der per Gesetz verlangte „spezielle Sitz“ wenig. Falscher elterlicher Ehrgeiz ist hier völlig fehl am Platz. Ohne den ausdrücklichen Wunsch und die Zustimmung des Kindes geht nichts – und ohne spezielles Heranfühen ans Motorradfahren ebenfalls nicht. Der kleine Sozius sollte genau wissen, was bei Kurvenfahrt in Schräglage passiert und wie er sich zu (ver-)halten hat. Wenn man sich verdeutlicht, welche „Aussicht“ für ein kleineres Kind auf dem Motorrad gegeben ist, fällt ein klares „nein“ eventuell noch leichter. Wenn sie dem doch zustimmen, installieren sie einen im Fachhandel erhältlichen, speziellen Kindersitz. Aber auch die Bekleidung sollte motorradtauglich sein und nicht der Ski-Anorak oder ähnliches. Sie sollte abriebfest, bequem und nicht zu groß sein. Denken Sie auch an eine Gegensprechanlage, denn Kinder wollen sich mitteilen. So können Sie kommunizieren und früh auf ein „Ich muss´mal oder „Ich hab´Durst“ reagieren. Der Gebrauch sollte jedoch vorher spielerisch geübt werden.
Bis bald, Ihre Veronika (Fahrschule Veronika & Co.)