Der Hund reißt mit seinem Schwanz in der Wohnung der Freunde eine teure Vase zu Boden. Oder eine Radfahrerin weicht dem bellenden Welpen erschrocken aus, stürzt und bricht sich ein Bein. Für alle Schäden, die ein Hund an Sachen oder Personen verursacht, muss immer der Hundehalter aufkommen. Das gilt auch dann, wenn er sich völlig korrekt verhalten und die Situation nicht verschuldet hat, erklärt ÖSA-Experte Karsten Freitag.
Der Halter haftet mit seinem gesamten Vermögen für solche Unfälle. Gegen Schadenersatzforderung hilft eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Der ÖSA-Fachmann weist darauf hin, dass sie für Hundehalter in Sachsen-Anhalt zugleich eine gesetzliche Pflicht ist. Aber auch für Pferde und sonstige Reit- und Zugtiere ist die zusätzliche Haftpflichtpolice erforderlich, damit der Tierhalter nicht selbst für Schäden durch diese Vierbeiner bezahlen muss. Sie begleicht vom Tier verursachte Sachschäden, übernimmt Behandlungskosten nach einem Biss oder Tritt sowie das Schmerzensgeld und zahlt unter anderem auch den möglichen Verdienstausfall. Die Tierhalter-Police kommt aber – ebenso wie jede private Haftpflichtversicherung – nicht für Schäden auf, die beim Halter selbst angerichtet werden.
Sollte jedoch der im Haushalt lebende Hund den Halter oder Familienmitglieder beißen, leis-tet eine andere Versicherung Hilfe – die private Unfallversicherung.
Eine zusätzliche Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist nicht erforderlich für zahme Haustiere wie Katzen, Wellensittiche, Goldhamster, Kaninchen. Falls sie etwas zerstören, fällt das unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung des Halters. Das gilt auch für Bienen, deren Stich zum Beispiel bei einem Passanten einen allergischen Schock hervorruft, und ebenso für kleine Nutztiere wie Schafe oder Ziegen. Durch diese Weidetiere angerichtete Flurschäden sind in der Privathaftpflicht mitversichert. (ab)