Im Wechselmodell steckt gemeinsame Verantwortung

scheidungHeike und Uwe sind im verflixten siebten Ehejahr. Ihre Kinder sind fünf und drei Jahre jung. Zum Entsetzen seiner Frau hat Uwe ihr gestanden, er habe sich in eine Kollegin verliebt und werde sich trennen. Nach dem ersten Entsetzen kann Heike wieder klar denken, und gemeinsam mit ihrem Mann sucht sie nach einer vernünftigen Lösung für die Zukunft. Heike hat sich vor zwei Jahren selbständig gemacht und ist beruflich erfolgreich.

Ihr Mann ist bereit, die Kinderbetreuung im wöchentlichen Wechsel zu übernehmen …
Wir leben alle in einer Gesellschaft, in der sich tradierte Werte und Normen mit zunehmendem Tempo verändern. Die vielfältigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Umwälzungen, aber auch die enormen Veränderungen der letzten Jahre im Arbeitsleben – Stichwort „Homeoffice“ – sind Fluch und Segen zugleich. Die Veränderungen werden auch bei Heike und Uwe deutlich: Sie möchten im Sinne ihrer Kinder umsetzen, was sich zunehmend mehr Mütter und noch mehr Väter wünschen, nämlich die Betreuungszeiten für ihre Kinder gleichmäßig aufzuteilen.
Der Widerstand, der insbesondere dem paritätischen Wechsel- oder Residenzmodell (Übernahme der elterlichen Verantwortung zu gleichen Zeitanteilen)  entgegengebracht wird, ist jedoch bis in die Familiengerichte hinein noch erheblich. Bei den Kindeseltern geht es in zahlreichen Fällen (auch) um Macht- und Besitzansprüche, die auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden und die eine sinnvolle Lösung behindern. Dabei kann eine Lösung, die das Wohl der Kinder – und nicht Eigeninteressen – in den Vordergrund stellt, grundsätzlich einfach sein, weil die Vorteile des Wechselmodells für beide Eltern und deren Kinder deutlich überwiegen:
– Kinder und beide Eltern teilen sich auch den Alltag (bislang betreuen die meisten Väter ihre Kinder nur am Wochenende)
– Die Kinder geraten nicht in einen Loyalitätskonflikt zu ihren Eltern („Wenn ich Mama sage, es war schön bei Papa, dann ist sie traurig“)
– Geht es den Eltern gut, dann geht es auch den Kindern gut
– Die Kinder behalten beide Eltern
– Vermeidung von Kinderarmut durch mehr soziale Sicherheit
– Beide Eltern haben mehr Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung (Beruf, Freizeit, Unabhängigkeit)
– Höhere Altersrente durch verbesserte Möglichkeiten der Berufsausübung – Vermeidung von Altersarmut
Im Vordergrund aller Überlegungen bei Ausübung der gemeinsamen Elternverantwortung zu (annähernd) gleichen Zeitanteilen hat der Wunsch der Kinder zu stehen. An deren Wunsch haben sich die Überlegungen und die Entscheidung der Eltern zu orientieren. Praktische Voraussetzung des Wechselmodells ist, dass die Kindeseltern in räumlicher Nähe zueinander wohnen.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) tritt für das paritätische Wechselmodell als „Normalfall“ ein, wenn die vorgenannten Kriterien gegeben sind. Manfred Ernst, der Leiter der ISUV-Kontaktstellen in Sachsen-Anhalt, fordert daher: „Schluss mit ideologischen Diskussionen. Das Kindeswohl und die praktischen Vorteile müssen in den Vordergrund gestellt werden. Jetzt sind Politik und Gesetzgeber am Zuge, aus der Sackgasse herauszuführen und zu entscheiden, wie das Wechselmodell künftig in Deutschland ausgebaut und praktiziert werden kann. Diese Betreuungsform hat nichts mit Frauenrechten oder Männerrechten zu tun. Es geht um den Erhalt gemeinsamer Elternschaft nach Trennung und Scheidung. Gefragt ist kinderorientiertes Denken, kein Machtkampf der Eltern um ihre Kinder. Sprechen Sie mich bei Fragen und Anregungen gern an.
Manfred Ernst
Leiter der ISUV-Kontaktstellen in Sachsen-Anhalt
39116 Magdeburg, Braunschweiter Str. 44
Tel.: 0170-5484542; E-Mail: magdeburg@isuv.de