Berufsorientierung für Verstorbenentätigkeiten

VerstandesamtBerufsorientierung kann nicht früh genug beginnen. Diesem guten Grundsatz fühlt man sich in Magdeburg offenbar besonders verpflichtet. Bei der heutigen Ausbildungsvielfalt sowie der Unmöglichkeit, mögliche Karrierewege zu überblicken, muss man quasi in früher Schulzeit Kinder mit beruflichen Zielen konfrontieren. Initiativen mit solchen Anliegen werden verstandesamtlich ausdrücklich unterstützt. Allerdings musste jetzt festgestellt werden, dass Berufsorientierung auch außergewöhnliche Verstandesumwege gehen kann. So hatten Kinder der Grundschule „Am Brückfeld“ kürzlich Gärtnerinnen und Gärtnern bei der Arbeit über die Schulter geschaut. Pflanzungen und Beetpflege dürfen als naturnahe und hoch respektable Tätigkeiten angesehen werden. Allerdings – und hier sind verstandesgemäße Zweifel angebracht – fand das Modellprojekt zur Berufsorientierung für Kinder im Grundschulalter auf dem Westfriedhof statt. Selbstverständlich müssen bei einer Demonstration beruflicher Tätigkeiten Ort und Arbeitsinhalte in engem Zusammenhang stehen. Intellektuelle Unterweisung wäre entsprechend des Alters der Kinder nicht angemessen gewesen. Die Vermittlung von Grabpflege, abendländischer Totenkultur und das Gedenken an Verstorbene darf im vorliegenden Fall als amtlich visionär bezeichnet werden. Es erscheint dem Verstandesamt extrem wichtig, Grundschülern rechtzeitig die gesamte Komplexität des Lebens und dessen Folgezustände sichtbar zu machen. Möglicherweise reifen dadurch vermehrt Berufswünsche für liegende Tätigkeiten. Solche Verhaltensweisen – und sei es als standesamtlich bescheinigter Berufsverstorbener – besitzen für jedermann eine große Zukunft. Im Übrigen wurden Grundschüler ebenso bei der Hospitation von Geschwindigkeitsüberwachungen der Polizei gesichtet. Auch diese lebensnahen Situationen tragen zur Herausbildung verkehrsgerechten Verhaltens bei. Wir vergeben in allen Fällen das Verstandessiegel Stumpfsinn.
i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat

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