Das Verstandesamt : Verstandesamtliche Obergrenze erreicht

VerstandesamtDas Verstandesamt kann die Flut verstandesamtlicher Prüfverfahren in der aktuellen Personalausstattung nicht in angemessener Zeit bearbeiten. Anzeigen über Verstandesbeeinträchtigungen haben eine Anzahl erreicht, die Einzelfallprüfungen ausschließt. Verstandesamtlich können derzeit nur Sammelvorgänge entschieden werden. Die Mehrzahl der Anzeigen fällt in den Bereich von Angststörungen.

Offensichtlich liegt hier sogar eine epidemische Verbreitung vor. Vielfach wird die Angst von Hysterien begleitet. Es ist verstandesamtlich davon auszugehen, dass die Massenerscheinung nur auf einen aggressiven, hoch infektiösen Virus zurückzuführen ist. Impfstoffe befinden sich derzeit noch im Forschungsstadium und werden kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Deshalb muss mit einer weiteren Ausbreitung der Angstviren gerechnet werden. Um sich selbst nicht anzustecken, empfiehlt das Verstandesamt mindestens eine Armlänge Abstand zu Menschen zu halten, die ein Angst-Symptom zeigen. Orientierungslosigkeit, laute Rufe, hektisch-diffuse Umtriebigkeit und fremdgesteuerte Labilität gehören zur Symptomatik der Störung. Gegen die Übertragung hilft auch kein politischer Standpunkt. Jeder kann sich anstecken. In gewisser Weise kann man sich vor der Infektion schützen, indem man Massenaufläufe auf Straßen und Gruppenzusammenkünfte in sozialen Netzwerken meidet sowie Nachrichtensendungen und Fernsehformate mit hohem Wortanteil, beispielsweise sogenannte Talkrunden ignoriert. Wegen des ungewöhnlich hohen Angstaufkommens kann das Verstandesamt derzeit keine geordneten Verfahren durchführen. Die Antragsaufnahmestellen werden bis auf Weiteres geschlossen. Kurzfristig wird eine Verordnung für die Einführung einer Antragsobergrenze erlassen. Bis zum Erlass der Verordnung ist verstandesamtliches Handeln ausgesetzt, jeder bleibt mit seiner Angst allein und kann nicht amtlich beurteilt werden.
i. A. Knüllig-Dingeldeu, Verstandesamtsrat