Kindern mit seinem Erbe keine Last hinterlassen

270515PG_Kuehne7Eine schuldenfreie Immobilie vererben zu wollen, muss nicht der beste Weg sein. Für Erben kann dies auch zu einer Last werden.

Von Matthias Kühne

Fürsorge für den eigenen Nachwuchs ist etwas, was bei der Mehrheit der Eltern ein Leben lang anhält.

Erzeuger schicken ihre Kinder nicht nur umsorgt in die Eigenständigkeit, sie bleiben auch danach oft uneigennützige Helfer, Ratgeber oder Fluchtpunkt bei Problemen. Selbst im Gedanken über das eigene Leben hinaus wollen sie in den meisten Fällen mit ihrem Erbe das existenzielle Fundament der direkten Blutlinie stützen. Die eigenen Errungenschaften und Werte sollen das Vermögen der Nachkommenschaft mehren. Immobilien gehören nicht selten zur Erbmasse. Grundstücke und Häuser sind in der Regel das werthaltigste Vermögen in Privathaushalten und deshalb beliebte Vererbungsobjekte. Aber nicht in jedem Fall zeugte der beste elterliche Gedanke dieselbe Sicht bei den Kindern.
Üblich ist die Vorstellung, dass eine Immobilie möglichst lastenfrei an die Erben übergehen soll. Allerdings kann das der jüngeren Generation vererbte Vermögen steuerlich auf die Füße fallen. Es ist immer ratsam, sich über die Auswirkungen des zu vererbenden Vermögens steuerlich beraten zu lassen.
Für die eigene Lebensqualität im Alter kann es auch von großem Vorteil sein, nicht unbedingt die letzte Schuld an einem Haus oder einer Eigentumswohnung abgetragen und sich quasi bis zum letzten Atemzug krummgemacht zu haben. Die Sorgen, die Menschen lange Zeit umtreiben, können zum Katalysator am Altersprozess werden. Außerdem wünschen sich Kinder in der Mehrzahl ebenfalls glückliche Eltern, die ihre Lebensleistung lange genießen können. Eine Restschuld mitzuvererben, ist normaler Weise völlig unproblematisch. Wenn Kinder die Immobilie später veräußern, kann die Hypothek getilgt werden und oft bleibt ein stattlicher Betrag aus dem Verkauf übrig. Der hilft häufig bei der Tilgung von Krediten, die Kinder für ihr Familienheim aufgenommen hatten. Allerdings müssen die Erben nicht dieselben Maßstäbe wie die Eltern ansetzen und schnell tilgen.
Das Leben birgt viele Risiken. Es kann ausgesprochen hilfreich sein, wenn das Erbe als finanzielle Rücklage für unvorhergesehene Ereignisse verwendet wird. Man kann verstehen, dass jeder schnellst möglich seine Schuld gegenüber einer Bank abtragen möchte. Doch wenn der finanzielle Spielraum für eine abwechslungsreiche Lebensgestaltung der Familie nicht vorhanden ist, zeigt die Erfahrung, brechen Ehen häufig auseinander. Dann ist der Traum von der Altersvorsorge, dem gemeinsamen Familiendach und späteren Erbe schnell ausgeträumt.
Ebenso sollten Eltern die Lebenspläne ihres Nachwuchses gut erforschen. Manche wollen aufgrund ihres Berufsweges in eine ganz andere Region ziehen. Sie möchten flexibel bleiben, sich mal vergrößern oder auch beim Wohnraum wieder verkleinern. Da kann die Verpflichtung, die elterliche Immobilie übernehmen zu sollen, schnell als Bürde aufgefasst werden. Solche elterlichen Erwartungen gegenüber den Kindern können das Verhältnis zwischen beiden Seiten negativ beeinträchtigen. Entscheiden Sie besser nie allein. Beraten Sie sich mit Ihren Kindern. Unterbreiten Sie Ihre Vorstellung und hören Sie sich gleichberechtigt die Wünsche und Planungen Ihres Nachwuchses genau an. Versteifen Sie sich keinesfalls auf Ihre Sicht. Wenn Sie unsicher sind, konsultieren Sie Menschen mit steuerlichem und anwaltichen Sachverstand. Aus unserer über 20-jährigen Erfahrung im Bereich der Baufinanzierungen kennen wir die gesamte Bandbreite an Fragen, die mit einer Immobilie verbunden sein können. Wir geben unser Wissen gern weiter und helfen Ihnen gern, alles genau abzuwiegen.